Das Niedersächsische Klimagesetz verpflichtet die Landkreise und kreisfreien Städte dazu, bis spätestens Ende 2028 konkrete Konzepte für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels vorzulegen und ab Anfang 2027 ein Klimaanpassungsmanagement zu installieren, dessen Aufgabe es ist, die erforderlichen Maßnahmen auch tatsächlich umzusetzen.
Wir GRÜNEN treten
dafür ein, die Bürgerinnen und Bürger an der Erstellung der Klimaanpassungskonzepte zu beteiligen und die erforderlichen Maßnahmen im kommunalen Haushalt trotz klammer Kassen mit einem eigenen Budget zu hinterlegen.
Auch unabhängig von konkreten Klimaanpassungskonzepten gilt es möglichst viel Grün im bebauten Bereich zu haben: Bäume spenden Schatten und jede grüne Pflanze hat aufgrund der Verdunstung an ihrer Oberfläche einen kühlenden Effekt.
Konkret wollen wir
• Hitzeschutz durch Bäume:
zur Verbesserung des Stadt- /Ortsklimas und der Aufenthaltsqualität an allen geeigneten Stellen im öffentlichen Raum großkronige Bäume pflanzen.
Auf neuen oder umgestalteten Parkplätze und Einstellflächen muss grundsätzlich ein großkroniger Baum pro 10 Stellplätzen gepflanzt werden.
• die Begrünung von Fassaden und Dächern fördern. Die Fassaden kommunaler Gebäude sind grundsätzlich zu begrünen, sofern dem keine architektonischen Gründe und Gründe des Denkmalschutzes entgegen stehen.
• das auf Dächern und versiegelten Flächen anfallende Oberflächenwasser – soweit möglich – ortsnah versickern soll und nicht in den nächsten Graben oder Bach abgeleitet wird.
• dass in Gronau im öffentlichen Bereich aufgefangenes Regenwasser verwendet wird, statt Grundwasser
Bespiele
bei der Pflege der Grünflächen
für Toilettenspülungen etc.
Weitere kommunale Klimaschutzmaßnahmen
• Den Gebäudebestand im Eigentum der Stadt/Gemeinde bestmöglich energetisch sanieren.
• Über städtebauliche Verträge und bei der Veräußerung bebaubarer Grundstücke im kommunalen Eigentum für Neubauten grundsätzlich Passivhaus-Standard festsetzen.
• Einen Klimavorbehalt für alle politischen und administrativen Maßnahmen der Gemeinde/des Landkreises einführen: alle Satzungen (Verordnungen), Maßnahmen und Förderprogramme der Kommune müssen auf ihre Klimaauswirkungen geprüft und bewertet werden. Maßnahmen die zu einer Verschlechterung der Klimabilanz führen, unterbleiben.
• Dafür eintreten, unsere Freiflächen durch Wiedervernässung zu renaturieren nach dem Vorbild der Schwammstadt und Versumpfungsgebiete fördern.
Am zweiten Sonntag im Monat um 17 Uhr gibt es ein regelmäßiges Treffen in der Bürgerzentrale in Gronau, Hauptstraße 8.
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