BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

OV südlicher Landkreis Hildesheim

Herzlich willkommen im Ortsverband südlicher Landkreis Hildesheim

Was hat es damit auf sich?

Informationsveranstaltung Grün im Dialog zum „Heizungsgesetz“ November 2024

30.11.24 – von Friederike Peetz

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hatte nach langen Kämpfen das Gebäudeenergiegesetz (GEG) durchgebracht.

Auch wenn im Ringen um einen politischen Kompromiss wichtige Termine für den Einbau klimafreundlicher Heizsysteme nach hinten geschoben werden mussten:

Klar ist, dass Öl- und Gasheizungen ersetzt werden müssen.

 

Viel Aufregung gab es danach im letzten Jahr um das „Heizungsgesetz“, das neue Gebäudeenergiegesetz.

Um die vielen  Fragen zum „Heizungsgesetz“ und der Wärmewände zu beantworten, hatte der Ortsverband Hildesheim Süd Bündnis 90 / Die Grünen den Diplom-Ingenieur Florian Lörincz von der Verbraucherzentrale sowie die Rechtsanwältin Corinna Rugenstein-Böneker im Rahmen der Reihe „Grün im Dialog“ eingeladen.

 

Corinna Rugenstein-Böneker informierte zum Auftakt die knapp 30 interessierten Teilnehmer in der Bürgerzentrale in Gronau über die Ursprünge des Gebäudeenergiegesetzes. Klar wurde, dass das Gesetz keine neue Erfindung ist, sondern schon aus der Vorgängerregierung stammt bzw. ursprünglich bis zur Ölkrise zurückreicht und immer wieder angepasst wurde.

 

Im Anschluss erfolgte eine sehr anschauliche technische Präsentation durch Florian Lörincz, der detailliert auf technische Fakten wie zum Beispiel zur Funktionalität der Wärmepumpe einging, aber auch mit etlichen Beispielen aus der Praxis die Zuhörer zum Energiewechsel mitnahm.

 

Wenn Eigentümer ihre alte Öl- oder Gasheizung durch Heizsysteme mit Wärmepumpen oder erneuerbaren Energieträgern wie Biogas und Holz ersetzen, können sie nach der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) voraussichtlich bis zu 70 Prozent der Kosten als Zuschuss bekommen.

Das sind Konditionen, die es vermutlich nicht auf Dauer geben wird.

 

Aber auch der Ausbau von klimaneutraler Nah- und Fernwärme in dicht bebauten Siedlungen soll vorangehen.

Das soll das von der Bunderegierung beschlossene Wärmeplanungsgesetz klären.

Danach müssen die rund 11.000 Kommunen in Deutschland bis Mitte 2026 eine eigene Nahwärmeplanung vorlegen.

Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern haben Zeit bis 2028.

 

Wer den Umstieg auf Erneuerbares Heizen plant, sollte also die kommunale Wärmeplanung vor Ort in seine Entscheidung mit einbeziehen.

 

Aufgrund der Möglichkeiten und Abhängigkeiten auch in Bezug auf die Dämmung von Dächern, Fenstern und Wänden sollte man sich auf jeden Fall durch einen Energieberatern die individuellen Optionen spezifisch für das eigene zu Hause erläutern lassen, so das Fazit des Abends

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